Lokalbahn Gänserndorf Mistelbach Lokalbahnhof

Neu bei DEEF Online – Eisenbahnen im Weinviertel (4)

Die Lokalbahn Gänserndorf – Mistelbach über Groß Schweinbarth und Gaweinstal >>>


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Bericht von: Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum, Chefredakteur Railway & Mobility Research Austria / DEEF

Erstmals Online publiziert: 26. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

Stammersdorfer Lokalbahn Obersdorf-Dobermannsdorf

Neu bei DEEF Online – Bahnen im Weinviertel (3)

Die Stammersdorfer Lokalbahn (2) von Obersdorf über Groß Schweinbarth nach Dobermannsdorf >>>


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Erstmals Online publiziert: 26. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

Thermenbahn Doku

Neu bei DEEF-Online:

Die Thermenbahn von Fehring an der Steirischen Ostbahn über Fürstenfeld und Hartberg nach Friedberg >>>


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Bericht von: Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum, Chefredakteur Railway & Mobility Research Austria / DEEF

Erstmals Online publiziert: 20. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

Wechselbahn Aspang-Friedberg

Neu bei DEEF Online:

Die Wechselbahn von Aspang Markt über den Wechsel nach Friedberg in der Steiermark >>>


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Bericht von: Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum, Chefredakteur Railway & Mobility Research Austria / DEEF

Erstmals Online publiziert: 16. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

Aspangbahn Doku

Neu bei DEEF Online:

Die Aspangbahn von Wien über Laxenburg-Biedermannsdorf und Wiener Neustadt nach Aspang >>>


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Bericht von: Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum, Chefredakteur Railway & Mobility Research Austria / DEEF

Erstmals Online publiziert: 15. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

Notvergabe Verkehrsdienste Ostregion

WESTbahn begrüßt Entscheidung zur Notvergabe in der Ostregion

Die einjährige Vergabe bietet die Gelegenheit, endlich entscheidende Schritte Richtung Sparsamkeit zu setzen

PA der Westbahn Gmbh vom 5.12.2019

Das BMVIT hat heute eine Notvergabe für die Ostregion angekündigt, die aufgrund einer Entscheidung des BVwG gegen die ursprünglich am 4. Dezember 2018 vorangekündigte Direktvergabe erforderlich wurde. Das ist ein notwendiger Schritt, um – wie auch von der WESTbahn immer unterstrichen – lückenlos das Regionalverkehrsangebot aufrecht erhalten zu können.

Gleichzeitig ist die Ankündigung des BMVIT für eine daran anschließende neunjährige Direktvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten gerade im Bereich der Ostregion der völlig falsche Weg. Er entspricht nicht dem haushaltsrechtlichen Erfordernis, die für den Steuerzahler günstigste Lösung zu suchen und auf dieser Basis einen Verkehrsdienstevertrag abzuschließen.
Eine Direktvergabe zu machen, ohne den Preis für die Leistungen der Staatsbahn mit Angeboten weiterer Unternehmen zu vergleichen, kann niemand verantworten, der Rücksicht auf Steuerzahler nimmt.

Die WESTbahn fordert seit Jahren im Gleichklang mit vielen kritischen Rechnungshofberichten der Vergangenheit, dass selbst im Fall von Direktvergaben mindestens zwei Angebote durch das BMVIT beziehungsweise die vom BMVIT beauftragte Vergabegesellschaft SCHIG eingeholt werden müssen. Die unermüdliche BMVIT-Argumentation, dass eine Direktvergabe noch möglich ist, stellt lediglich einen Teil der vergaberechtlichen Thematik dar und vergisst die Wirtschaftlichkeit leider.

Ausländische Beispiele haben gezeigt, dass beim Übergang von Direktvergaben zu wettbewerblichen Vergaben oder bei Direktvergaben mit mindestens zwei unterschiedlichen Angeboten für die vergebende Stelle Einsparungen von 20 bis 30 Prozent möglich sind.

Diese einmalige Chance wurde durch das BMVIT unter der Leitung von Ex-Minister Hofer (trotz der Möglichkeit für eine stufenweise Neuvergabe der Verkehre für alle österreichischen Bundesländer und den Fernverkehr) 2018 und 2019 vergeben. Zumindest für die Ostregion kann das aber durch die zukünftige Regierung nun korrigiert werden.

Die jetzige Notvergabe birgt die Gelegenheit zum Paradigmenwechsel: Entgegen der Vorankündigung des Übergangs-Verkehrsministers wird jetzt nicht langfristig direkt vergeben und kann somit auf Basis mehrerer Angebote im nächsten Jahr die längerfristige Vergabe für die Ost-Region durchgeführt werden.
Die WESTbahn ist bereit und wird in jedem Fall rasch ein Angebot legen.

Die Klimaschutzthematik kann nur dann positiv gelöst werden, wenn durch Wettbewerb Verkehr in zumindest der bisher bestehenden Qualität günstiger eingekauft wird und damit ohne Mehrkosten zusätzliche Verkehrsleistungen zur CO2-Senkung bestellt werden können – bei voller Sicherung aller Arbeitsplätze.

Die WESTbahn bittet daher, gerade in der wichtigen Phase der Koalitionsverhandlungen die Chance zu nutzen, den veralteten Weg des BMVIT durch neue, moderne Ansätze zu korrigieren. Mittelfristig ist dies ohnedies der einzig richtige Ansatz, da nach 2023 nur noch wettbewerbliche Vergaben möglich sind. Die Koalition aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg kann als Vorzeigeprojekt gelten, wie man mit Wettbewerb auf der Schiene mehr Bahn und Qualität für das eingesetzte Steuergeld sichert.


Fazit:

An öffentlichen und transparenten Ausschreibungen darf auch in Österreich nicht länger vorbeigegangen werden. Wie sich u.a. in Deutschland gezeigt hat, bringen Ausschreibungen im Vergleich zu Direktvergaben an die Staatsbahn ohne Einholung eines Vergleichsangebots Millionen Einsparungen oder anders ausgedrückt: Um das gleich Geld gibt es durch Ausschreibungen deutlich mehr Verkehrsleistungen. Jeder noch so kleine Unternehmer sieht sich bei auch noch so kleinen Projekten um ein paar hundert oder ein paar tausend Euro immer mit Ausschreibungen konfrontiert und muss präzise und knapp kalkulieren, um die Chance auf den Auftrag zu wahren. Es ist nicht einzusehen, dass es bei Projekten wie den Verkehrsdienstleistungen, wo es um hunderte Millionen Euro und noch dazu Steuergelder geht, dass man da ohne Einholung von Vergleichsangeboten immer an die Staatsbahn ÖBB Direktvergaben macht und die Staatsbahn somit nach Ausschaltung des Mitbewerbs als Monopolist auftreten und entsprechende Preise fakturieren kann. Das hat mit Seriosität nichts mehr zu tun und ist längst schon ein Fall für Rechnungshof und ggf. den Staatsanwalt!


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Erstmals Online publiziert: 5. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

ÖBB Demokratie-Taurus getauft

Loktaufe am Wiener Hauptbahnhof – Demokratie fährt Taurus

Bei äußerlich kaltem Wetter aber bei guter Stimmung der anwesenden Parlamentspolitiker wurde eine mit einem “Parlamentsbranding” beklebte Taurus der ÖBB (1116 200) als “Demokratielok” getauft.

Schade dass die anwesenden Politiker (1. NR Präsident Wolfgang Sobotka, 2. NR Präs. Doris Bures, 3. NR Präs. Ing. Norbert Hofer sowie der Präs. des Bundesrates Karl Bader von der ÖVP Niederösterreich sowie ÖBB General DI Andreas Matthae in ihren Statements nicht auf die gewaltigen Herausforderungen der österr. Verkehrspolitik und im Speziellen der Staatsbahn ÖBB eingingen, sondern die Signale standen auf “Alles leiwand, Alles eitel Wonne”.

Wir wünschen der neu beklebten Lok “allzeit (unfall) freie Fahrt”!


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Erstmals Online publiziert: 4. Dezember 2019; Letzte Ergänzung:

Westbahn Diskriminierung Verwaltungsgerichtshof

Diskriminierung der Westbahn durch ÖBB Infra – Verwaltungsgerichtshof reagiert

PA der Westbahn GmbH vom 8.11.2019

Positives Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs nach Beschwerde der WESTbahn führt zu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: Infrastrukturbenützungsentgelt 2011-2017 NEU zu ermitteln

Beschluss vom 30.10.2019 lässt hohe Rückzahlungen beim Infrastruktur-Benützungsentgelt erwarten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gestern der WESTbahn den Beschluss zum Verfahren zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2011 bis 2017 übermittelt und dabei ausgehend vom Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sehr klar definiert, wie die Regulationsbehörde Schienen Control Kommission (SCK) bezüglich der Überprüfung der Gesetzeskonformität der Infrastrukturbenützungsentgelte 2011 bis 2017 vorzugehen hat: Es dürfen nur die variablen, direkt mit einer Zugfahrt zusammenhängenden Kosten für die Bemessung der Entgelthöhe herangezogen werden, aber keine anteiligen Fixkosten (die bisher eingerechnet werden).

Stadler Dosto der Westbahn braust durch den Bf Breitenschützing östlich von Schwanenstadt

Der Regulator hat mit gutachterlicher Genauigkeit nicht nur die rechnerische Richtigkeit (also wie aus den Kostenelementen die Entgeltbasis summiert wird), sondern auch in der Tiefe die sachliche Richtigkeit jedes einzelnen Kostenbestandteiles zu überprüfen. Mit dem Beschluss des BVwG wurde neben der Aufhebung des ursprünglichen Bescheids der SCK, der die Verrechnung des Infrastrukturbenützungsentgeltes 2011 bis 2017 als zulässig bestätigt hatte, auch ganz klar der rechtliche Rahmen für ein neues Verfahren definiert und der SCK der neu anzuwendende Prüfungsmaßstab vorgeschrieben. Die rechtliche Argumentation der WESTbahn hinsichtlich überhöhter verrechneter Infrastrukturbenützungsentgelte wurde nach der Bestätigung durch den VwGH somit auch vom BVwG übernommen.

Aufgrund von Gutachten, die die WESTbahn erstellen lassen hat sowie aufgrund der aktuellen Höhe, die die ÖBB-Infrastruktur AG als direkte Kosten pro Zugkilometer angibt, ist klar ersichtlich, dass bislang deutlich überhöhte Verrechnungen zur Anwendung gekommen sind.

Ein Rückzahlungsbedarf durch die ÖBB-Infrastruktur AG an die WESTbahn von bis zu 50 Mio. EUR für die Fahrplanjahre 2012 bis einschließlich 2017 kann dadurch als plausibel angenommen werden. Da die überhöhte Verrechnung jedoch nicht nur die WESTbahn, sondern alle nationalen und internationalen Verkehre von Eisenbahnunternehmen der Jahre 2011 bis 2017 betrifft, kann sich bei entsprechender Umsetzung der Vorgaben des VwGH und des BVwG durch die Regulationsbehörde für die ÖBB-Infrastruktur AG eine Rückzahlungssumme von bis zu 1.500 Mio. EUR ergeben.
Die WESTbahn sieht im Erkenntnis des VwGH und dem Beschluss des BVwG einen wichtigen Schritt hin zur Transparenz und gegen die Diskriminierung im Zuge der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in Österreich.

Für die WESTbahn stellen sich allerdings aufgrund der nun vorliegenden Judikatur sehr wesentliche Fragen:

  • Wieso muss ein Höchstgericht ständig die Judikatur zur Frage des korrekten Vorgehens im Zusammenhang mit der Überprüfung von Entgelten wiederholen, bis sich die SCK an diese Rahmenbedingungen hält?
  • Wieso ist nur die WESTbahn gegen Kostenüberhöhungen aufgetreten und nicht auch Vorstände der Aktiengesellschaften ÖBB-PV AG und Rail Cargo Austria AG, deren Rückforderungsvolumen jenes der WESTbahn wesentlich übersteigt? Wie wurden hier Organverantwortungen eingehalten?
  • Sind ausreichende Rückstellungen bei ÖBB-Infrastruktur AG aufgrund des mehrjährig laufenden Verfahrens gebildet worden, um die nun zwangsläufig folgenden Rückforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auch bedienen zu können?

Insgesamt zeigt sich aus Sicht der WESTbahn bei diesem konkreten Fall, dass die Struktur des Gesamtholdingkonzerns ÖBB nicht zum Vorteil der Steuerzahlenden, der Unternehmen und des Bahnsektors in Österreich ist. Nur die Konzernverflechtung hat es erlaubt, dass bislang immer nur die WESTbahn mit ihren bescheidenen Mitteln den rechtlichen Weg zum gesetzeskonformen Infrastrukturbenützungsentgelt beschritten hat.

Neben der sauberen regulatorischen Aufarbeitung der Problematik muss es daher künftig auch ein wichtiges Anliegen der zukünftigen Regierung sein, notwendige und sinnvolle Strukturanpassungen für klar getrennte Absatzgesellschaften und die ÖBB-Infrastruktur AG zu schaffen.

Weiters müssen für die ebenfalls bei der SCK noch laufenden Verfahren zum Infrastrukturbenützungsentgelt 2018, 2019 und 2020 endlich auch die jetzt vom BVwG definierten Maßstäbe angesetzt werden. Die Kosten und vor allem die Mark-Up Berechnungen dürfen nicht nur vereinfacht rechnerisch, sondern müssen valide überprüft sein. Nur dann können rechtskonforme Bescheide folgen.


Link:

EVU Westbahn GmbH >>>


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