Klimaticket und die Entrechtung der Fahrgäste

Klimaticket und die Entrechtung der Fahrgäste

Klimaticket Foto Bild Eisenbahn Österreich
Klimaticket Österreich (Symbolfoto)

Spät aber doch hatte auch Österreich im Jahr 2021 eine Netzkarte bekommen, mit der fast alle Öffentlichen Verkehrsmittel in Österreich ohne weitere Kosten genutzt werden können – das Klimaticket. Spät deswegen, weil unsere Schweizer Nachbarn mit dem Generalabonnement (Generalabo) über so eine Netzkarte schon deutlich länger verfügen – das Generalabo in der Schweiz wurde nämlich bereits 1898 – also 123 Jahre früher – eingeführt.

Generalabo Schweiz SBB Generalabonnement Netzkarte Eisenbahn Autobus Postauto
Das Schweizer Generalabo (Symbolfoto)

Ein Vorläufer des Klimatickets war die sogenannte Österreichcard der ÖBB, mit der man alle Züge der ÖBB aber keine sonstigen Verkehrsmittel (auch nicht den ÖBB-eigenen Postbus) nutzen konnte.

Österreichcard Foto Bild Netzkarte ÖBB Eisenbahn Österreich
Österreichcard der ÖBB 1. Klasse mit Zutrittsberechtigung für die ÖBB Club Lounges

Ist das Klimaticket zwar preislich tw. deutlich günstiger als die ehem. ÖBB-Österreichcard, so ist man als Fahrgast nahezu entrechtet worden was die Entschädigung bei Verspätungen oder Zugausfälle betrifft. Hatte man als Nutzer der Österreichcard mehr als 30 Minuten Verspätung (Grund irrelevant), so bekam man für jeweils 3 solcher Verspätungen 30.- Euro refundiert, in bar oder als Gutschein. Da kam dann innert 1 Jahres so einiges zusammen und man hatte dann das Gefühl, für die erlittenen Unannehmlichkeiten eine halbwegs adäquate Entschädigung bekommen zu haben.

Als Nutzer des Klimatickets muss man hingegen auch noch so viele Unannehmlichkeiten erdulden, ohne Anspruch auf eine adäquate Entschädigung zu haben. Erst wenn der Pünktlichkeitsgrad innert 1 Monats (bei den ÖBB) unter 93% fällt, dann bekommt man am Ende des Jahres eine völlig inadäquate Abspeisung in Form von ein paar Euros.

Bereits 2022 nach Einführung des Klimatickets habe ich diesbezüglich mit dem Ministerium korrespondiert und man gestand mir, dass es noch keine Regelungen dazu gibt aber man werde sich was dazu überlegen. Bis heute ist da nicht wirklich Brauchbares herausgekommen!

Als im Sommer 2022 die Pünktlichkeit der ÖBB im Fernverkehr nur mehr um die 75% betrug (das heißt, ein Viertel! aller Fernverkehrszüge waren verspätet), habe ich Anfang 2023 die ÖBB angeschrieben und um eine Entschädigung nachgefragt. Diese Nachfrage wurde von den ÖBB brüsk negativ beantwortet. Und ich wurde darauf hingewiesen, dass man sich überhaupt erst anmelden muss um eine eventuelle Entschädigung bekommen zu können. Da liegt doch wohl wirklich Vieles im Argen, auch deswegen, weil die Qualität der ÖBB diesbezüglich immer öfter zu wünschen übrig lässt.

Gegen Ende des Jahres 2023 bemerkte ich auf meinem Bankkonto einen Zahlungseingang in der Höhe von 7.- Euro mit dem Betreff “Fahrgastrechte”. Für die unzähligen Verspätungen, Zugausfälle und sonstige Minderleistungen wird man mit 7.- Euro abgespeist??!? Da muss entschieden kräftig nachgebessert werden.


Es ist zu fordern:

Weg mit diesen ominösen Pünktlichkeitsstatistiken, wo aggregierte Werte abseits des konkreten eigenen Nutzerverhaltens als Entscheidungskriterium herangezogen werden, mit aus der Luft gegriffenen Grenzwerten und diese die Werte dann auch noch vom Verursacher der Minderleistungen, den ÖBB, selbst ermittelt und kundgetan werden. Das sollte schon eine unabhängige seriöse Stelle machen

Minderleistungen sollten sofort abgegolten werden. Wenn mein Zug aus welchen Gründen auch immer mehr als 30 Minuten Verspätung hat, dann erhalte ich – am besten gleich vom Schaffner im Zug – einen Gutschein analog der bisherigen Österreichcard in der Höhe von mindestens 10 Euro.

Der Transporteur muss auch ohne wenn und aber für Folgeschäden haftbar gemacht werden können und Entschädigungen automatisch und ohne viel bürokratischen Aufwand geleistet werden, bspw. wenn man Anschlüsse versäumt, den Flieger verpasst oder aufgrund der Verspätung man ein Hotel benötigt. Aktuell ist das zumindest bei den ÖBB äußerst unbefriedigend gelöst, die DB ist da wie zu hören ist viel kulanter und unbürokratischer.

Dazu sei an dieser Stelle wiederum die Einführung einer rund um die Uhr erreichbaren Hotline für den ÖV in Österreich gefordert. Aktuell stranden bspw. Fahrgäste irgendwo an einem Bahnhof und werden alleine gelassen. Kein kompetentes Personal vor Ort und Hotline gibt es auch nicht wirklich eine, die einem weiterhilft. Besonders negativ wie schon selbst oft erlebt und wie andere Fahrgäste berichten die ÖBB Telefonhotline 051717- dort ist es ja schon eine Sensation, wenn überhaupt jemand abhebt 🙁

Bei all diesen Punkten ist vor allem die Aufsichtsbehörde, das Ministerium, gefragt. Aktuell ist nichts davon zu merken, dass die Aufsichtsbehörde ihre Aufgaben diesbezüglich wahrnimmt!


Text / Fotos / Videos copyright DEEF / Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum

Sollten Sie Anregungen zu den Projekten haben oder eigene Beiträge oder Fotos präsentieren wollen, so freuen wir uns auf eine Kontaktaufnahme. Haben Sie einen Fehler entdeckt? Bitte um Info >

redaktion@dokumentationszentrum-eisenbahnforschung.org


Bericht von: Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum, Chefredakteur Railway & Mobility Research Austria / DEEF

Erstmals Online publiziert: 4. Dezember 2023;  Letzte Ergänzung / page last modified 4.12.2023