Neue Dokumentation auf DEEF Online (24.7.2019):
Die Bahnstrecke Freilassing – Bad Reichenhall – Berchtesgaden (Berchtesgadener Land Bahn) >>>
Dokumentationszentrum für Europäische Eisenbahnforschung
Railway & Mobility Research Austria # Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum
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Die Bahnstrecke Freilassing – Bad Reichenhall – Berchtesgaden (Berchtesgadener Land Bahn) >>>
(PA der Westbahn Gmbh, Wien, 22. Juli 2019) Seit ihrem Betriebsstart im Dezember 2011 hat die WESTbahn mit Diskriminierung und Behinderung zu kämpfen. Es ist offensichtlich ein Prinzip der österreichischen Verkehrspolitik, Vorbehalte gegen Wettbewerb auf der Schiene zu pflegen und diesen – wie in einem Planspiel perfekt organisiert – zu behindern. Verzögerungen, endlose Verfahren und Querschüsse waren und sind gängige Praxis. Die Liste der Problemfelder, gegen die Rechtsmittel ergriffen werden mussten, ist endlos lang. Kein Bereich wurde ausgelassen: Attraktive Angebote wurden erschwert, Kosten gesteigert oder der Kundenzugang eingeschränkt. Einige Verbesserungen konnten zwar mit Hilfe der Schienen Control Kommission erreicht werden, aber trotzdem waren die vergangenen acht Jahre aufgrund dieser Rahmenbedingungen von hohen Verlusten und laufendem Bedarf an frischem Kapital geprägt.
Die Aktionäre haben die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, aber letztlich dem Management eine „Stop Loss-Strategie“ abverlangt, da das end- und ergebnislose Warten auf eine echte Liberalisierung keine Option ist – und weiter machen wie bisher schon gar nicht.
Die WESTbahn nutzt daher ein kurzes Zeitfenster:
Der Bahnmarkt benötigt dringend kapazitätsstarke moderne Fahrzeuge, wie sie die WESTbahn betreibt. Andererseits kann die WESTbahn als Privatbahn, die kein schwerfälliges Beschaffungsregime hat, rasch Neufahrzeuge beschaffen.
Darum wurde als wirtschaftlichste Lösung ein zweistufiger Verkauf der Bestandsflotte und die gleichzeitige Bestellung neuer Garnituren definiert. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des einzigen österreichischen Bahnunternehmens, das kein Steuergeld erhält, gesichert.
Die WESTbahn verkauft somit in zwei Tranchen ihre heutige Flotte an die Deutsche Bahn. In der ersten Stufe geht im Dezember 2019 ein Teil der jungen KISS 2 Flotte (die seit Dezember 2017 im Einsatz ist) an die DB.
Gleichzeitig erfolgt bei der Schweizer Firma Stadler eine Neubestellung von 15 sechsteiligen Doppelstockzügen KISS 3. Die Züge haben hohe Sitzplatz-Kapazitäten, werden für 200 km/h zugelassen und können mit kurzer Lieferdauer an die WESTbahn übergeben werden. Nach deren Lieferung werden die restlichen Züge der Bestandsflotte ebenfalls nach Deutschland abgegeben.
Als Konsequenz dieser umfassenden Neuausrichtung verkehrt die WESTbahn ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 im Stundentakt nur mehr ab Wien Westbahnhof. Mit Inbetriebnahme der KISS 3 Flotte, einer signifikant verbesserten Finanzierung und einer optimierten Wartungslösung für die Neuflotte ist die WESTbahn ab 2021 langfristig solide aufgestellt und wird gestärkt in die Zukunft gehen.
„Ich baue darauf, dass der ungebremste Griff in den Steuertopf durch die ÖBB nicht mehr lange die Zustimmung der Wählerinnen und Wähler hat. Dann wird es die WESTbahn sein, die vermehrt effiziente und kostengünstige Verkehrsleistungen erbringen kann und wird.“, sagt Dr. Haselsteiner, Hauptaktionär der WESTbahn.
Fazit: Es ist wirklich zu hoffen, dass die unsäglichen Zeiten sozialistisch-kommunistischer Planwirtschaft und Zuschanzen von öffentlichen Aufträgen ohne Ausschreibung an staatsnahe Unternehmen wie den ÖBB bald der Vergangenheit angehören. Zum einen wird man nicht noch länger gegen bestehende EU-Gesetze (siehe EG-Eisenbahnpakete) verstoßen können und zweitens wird hoffentlich immer mehr Verantwortlichen sowie Steuerzahlern klar werden, dass Wettbewerb nichts Schlimmes ist und Ausschreibungen im Regelfall bei zumindest gleicher Qualität mehr Leistung ums gleiche Geld bringt oder die gleiche Leistung um weniger Steuergeld.
Wie sagte der bayerische Ministerialdirigent Dieter Wellner so schön auf der ÖVG-Jahrestagung 2017 in Salzburg: “Allein durch die Ausschreibung des Nahverkehrs in Bayern im Unterschied zu vorher, wo Alles ohne Ausschreibung bei der DB bestellt wurde, allein durch die Ausschreibung konnten wir um das gleiche Geld 50% mehr Angebot für die Fahrgäste erreichen als vorher. Habt keine Angst in Österreich und geht auch diesen Weg!”
Hoffen wir also das Beste für unser Eisenbahnsystem in Österreich, keine Monopole und Staatsapperatschiks mehr sondern freien und fairen Wettbewerb, das wird und muss die Zukunft bei uns sein. Wir wünschen der Westbahn GmbH also ein erfolgreiches Durchstarten im Jahr 2021! Horridoh!
Beitrag PA Westbahn GmbH, Kommentar Chefred DEEF Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum; erstmals online: 22.7.2019; Ergänzungen:
Die WESTbahn ebnet den Weg zu mehr Wettbewerb in Europa
Überhöhtes Entgelt für die Bahnsteignutzung wurde durch EuGH abgeschmettert
(Wien, 11. Juli 2019) Wie die österreichische Bahn-Regulierungsstelle Schienen-Control in ihrer gestrigen Aussendung (OTS0138) bekannt gegeben hat, teilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtsmeinung der WESTbahn, dass die Benützung von Personenbahnsteigen im sogenannten „Mindestzugangspaket“ enthalten ist. Für die WESTbahn war dieses EuGH-Urteil von besonderer Bedeutung, da die Privatbahn das Thema durch eine Anfrage an die Schienen-Control Kommission (SCK) grundlegend angestoßen hatte. Die SCK, als den Wettbewerb überwachende Verwaltungsbehörde der Regulierungsstelle tätig, teilte die Rechtsmeinung der WESTbahn nicht. Dennoch legte sie dem EuGH einen Antrag zur Vorabentscheidung vor, der gestern im Sinne der WESTbahn beurteilt wurde.
Die Anfrage der WESTbahn (und damit verbunden die Vorabentscheidung des EuGH) fußte auf der Verrechnung eines überhöhten Stationsentgelts durch die ÖBB-Infrastruktur AG. Die Bahnsteignutzung für den Halt in einem Personenbahnhof musste dadurch für jede Fahrt „eingekauft“ werden. Spätestens seit 2012 war dieses Procedere höchst fragwürdig, da die Nutzung des Bahnsteigs im sogenannten Recast zum 1. Eisenbahnpaket schon als Teil eines „Mindestzugangspakets“ ausgewiesen worden war.
Dem Verständnis der WESTbahn, dass der Halt in einem Bahnhof nicht als gesonderte Leistung verrechnet werden kann, folgten nun erfreulicherweise sowohl der Generalanwalt, als auch der Europäische Gerichtshof. Nach seiner Entscheidung wird eine weitere Hürde aus dem Weg geräumt – im Sinne der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und zugunsten von mehr Wettbewerb auf der Schiene.
Die Aufgabe der österreichischen Regulierungsstelle wird nach der EuGH-Entscheidung nun darin liegen zu klären, in welcher Höhe Leistungen ungerechtfertigt verrechnet wurden und ab welchem Zeitpunkt die ÖBB-Infrastruktur AG das überhöhte Entgelt rückwirkend zurückzahlen muss.
PA der Westbahn Gmbh vom 11.7.2019
Beitrag veröffentlicht von DEEF: 14.7.2019; Änderungen: