Notvergabe Westbahn ÖBB

Corona-Krise: Notvergabe Verkehr Wien – Salzburg

In für die Staatsbahn ÖBB glorreichen Zeiten – ohne Mitbewerber – wurden ja die Verkehre auf allen Eisenbahnstrecken in Österreich vom Staat im Rahmen der Grundversorgung bestellt und bezahlt. Nach Markteintritt der Westbahn gab es im Fernverkehr auf der Strecke Wien – Salzburg keine staatlichen Bestellungen und Bezahlungen mehr, die Unternehmen Westbahn und ÖBB mussten dort eigenwirtschaftlich fahren – eines der vielen “Hakeln”, welches man seitens des Platzhirschs ÖBB mit Unterstützung des Verkehrsministerium auf den neuen Mitbewerber abschoss.

Nach Verhängung quasi des “Kriegsrechts” durch die österr. Bundesregierung mit diversen Reisebeschränkungen waren viele Züge als Geisterzüge unterwegs, Einnahmen gab es so gut wie keine bzw. kamen von den diversen Jahreskartenbesitzern, wo man schon vorab fakturiert hatte.

Damit ein halbwegs befriedigendes Angebot weiter aufrecht bleiben kann, hilft nun der Staat aus. Nachfolgend die Pressemeldung der Westbahn GmbH dazu vom 19. April 2020:


Klimaschutzministerium sichert mit Notvergabe an WESTbahn und ÖBB den Stundentakt Wien – Salzburg

Sicherung des Bahnangebots durch beauftragten Taktverkehr und wechselseitige Anerkennung von Tickets mit den ÖBB

Um den öffentlichen Verkehr auf der Schiene verlässlich als Grundversorgung aufrecht zu erhalten und ihn trotz der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie für die kommenden Monate als Rückgrat der Mobilität zu stärken, hat sich das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) dazu entschieden, eine Notvergabe für die Strecke Wien – Salzburg zu machen. Die Notvergabe umfasst jene wichtige Strecke, die unter normalen Umständen von den Bahnunternehmen eigenwirtschaftlich und somit ohne staatliche Unterstützung befahren wird.

Sowohl die WESTbahn, als auch die ÖBB werden in der unbürokratisch und rasch vom Ministerium umgesetzten Vergabe berücksichtigt. Zur Sicherung des Verkehrs zwischen Wien und Salzburg gibt es einen gemeinsamen Fahrplan, in dem jedes der beiden Unternehmen zweistündlich eine Fahrt anbietet. In Summe ergibt sich für die Reisenden daraus zwischen Wien Meidling und Salzburg Hauptbahnhof ein Stundentakt mit Halt in allen Knotenpunkten, zusätzlich verdichtet durch weitere stündliche Verbindungen der ÖBB. Der neue Fahrplan startet am Montag, 20. April 2020 und wird vorläufig für drei Monate gelten. Gleichzeitig gilt für diesen Zeitraum eine wechselseitige Anerkenntnis nicht zuggebundener Tickets von WESTbahn und ÖBB auch in den Fernverkehrszügen des anderen Unternehmens. In der WESTbahn können darüber hinaus neben den Tickets von VOR und OÖVV auch solche des SVV genutzt werden. Aktionstarife werden während der Notvergabe nicht verkauft, da nicht der Anreiz zu Mehrfahrten gegeben werden soll, sondern die Sicherung des Angebotes für notwendige Fahrten im Vordergrund steht.

Die WESTbahn fährt im Rahmen der Notvergabe ab Montag zur regulären Abfahrtszeit (Minute 42) von Wien Westbahnhof über Wien Meidling nach Salzburg. Dabei wird zusätzlich zu den normalen Stationen auch in Tullnerfeld, St. Valentin und Neumarkt-Köstendorf zum Ein- und Aussteigen gehalten, um einen Umstieg zu Anschlüssen des Nah- und Regionalverkehrs zu ermöglichen. Wien Hütteldorf wird nicht bedient. Der ab 20. April geltende Fahrplan ist im Anhang sowie auf www.westbahn.at ersichtlich.
Der Weitblick der Regierung zum Erhalt des öffentlichen Verkehrs in dieser schwierigen Phase der Coronakrise ist in besonderem Maß lobend hervorzuheben. Sie und das umsetzungsstarke Klimaschutzministerium sorgen mit der Notvergabe für Sicherheit und Stabilität – für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Eisenbahnunternehmen ebenso wie für die Reisenden, welche in dieser schwierigen Zeit auf einen verlässlichen und sicheren Öffentlichen Verkehr angewiesen sind.


Text / Fotos / Videos copyright DEEF/Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum.

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Bericht von: Dr. Michael Alexander Tiberius Populorum, Chefredakteur Railway & Mobility Research Austria / DEEF

Erstmals Online publiziert: 19. April 2020; Letzte Ergänzung: