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DEEF-Blog 2017: Fairer Wettbewerb auf der Schiene - PA der WESTbahn 

WESTbahn wünscht sich faktenorientierte Auseinandersetzung beim Thema Wettbewerb


Die WESTbahn begrüßt die laufende Diskussion zum Wettbewerb auf der Schiene, da sie zumindest eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Thema bedeutet. Allerdings sollten ein paar falsche Argumente richtiggestellt werden. Generell würden wir uns mehr Fakten statt unbelegter Aussagen wünschen.
Ein Beispiel ist der Vorwurf des „Rosinenpickens“, den auch Finanzstadträtin Renate Brauner im Presse-Artikel vom 6. Juli, „Private sollen bei S-Bahn mitbieten“, wieder auf´s Tapet bringt. Fakt ist: Gerade bei Ausschreibungen fällt genau das weg, wie ausländische Beispiele zeigen, wo speziell Nebenbahnen und regionale Strecken nach einer Ausschreibung von kreativen Lösungen kleiner Anbieter profitieren. Ein Anbieter von vielen ist etwa die Länderbahn mit Marken wie alex, der vogtlandbahn oder der Berchtesgadener Land Bahn, die mit modernen Triebwägen auf Nebenstrecken punktet.


Ausschreibungen sparen erwiesenermaßen in der ersten Ausschreibungsrunde bis zu 50% des eingesetzten Steuergeldes. Wieso gerade die Stadt Wien, die ohnedies massiv Geldprobleme hat, sich gegen Einsparungen sträubt, ist aus privatwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar. Möglicherweise ist die Angst groß, dass durch eine funktionierende Leistungserbringung nach einer Ausschreibung die Totschlagargumente gegen generelle Ausschreibungen wegfallen und die positiven Ergebnisse Wettbewerb auf breiterer Flur fördern.

 

westbahn stadler triebwagen

 

Als WESTbahn fordern wir:

Die Beweiserbringung, dass private Anbieter einen Verkehr günstiger und besser durchführen können, muss durch eine Ausschreibung zugelassen werden. Auch das Argument, dass heimische Arbeitsplätze durch Wettbewerb gefährdet sind, ist nicht belegbar. Erstens brauchen private Unternehmen genauso Mitarbeiter und zweitens sind von einer Privatisierung die Mitarbeiter der Infrastruktur, die heute bei weitem den größten Anteil an Eisenbahnmitarbeitern ausmachen, ohnedies nicht betroffen. Die Angstargumente sind nicht belegbar.


Zusätzlich besteht in Österreich ein dringend zu korrigierendes Missverständnis zum Thema Direktvergabe. Selbst Direktvergabe bedeutet – bei richtiger Anwendung, wie sie die EU bis 2023 erlaubt, nämlich anders als in Österreich – nicht, dass Auftraggeber und Auftragnehmer hinter verschlossenen Türen über intransparente und unkontrollierbare Wege etwas vereinbaren und danach einen Vertrag abschließen. Hierbei werden interessierte, aber nicht gefragte Unternehmen nämlich schlichtweg diskriminiert – was andere EU-Rechtsgrundlagen als das Vergabegesetz längst ausschließen.


Auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es Direktvergaben, aber dort werden zumindest zwei oder mehr Offerte miteinander verglichen, um ein Mindestmaß an Kostendisziplin von Auftragnehmern für die vergebenden Behörden sicherzustellen. So etwas hat Niederösterreich mit dem VOR schon einmal mit Erfolg so vorgelebt. Städte wie Wien und Länder, die sich diese minimale Chance zur Optimierung selbst nehmen, können aus Sicht des Steuerzahlers nicht als ausreichend verantwortungsbewusst gesehen werden.
Wir wünschen uns eine seriöse und faktenorientierte Auseinandersetzung mit dem Thema Wettbewerb und keine Verunsicherung. Gute und wirtschaftliche Argumente werden weggewischt, obwohl Beispiele aus anderen Ländern, vor allem Deutschland, eindeutig belegen, dass Ausschreibungen zu einem größeren Angebot im öffentlichen Nahverkehr geführt haben, dass mehr Mitarbeiter beschäftigt werden und dass es eine höhere Kundenzufriedenheit gibt – und das alles bei gleichzeitigem Einsatz von deutlich weniger Steuergeld.

 

Quelle: PA der WESTbahn vom 6.7.2017

 

Fazit:

Die Forderungen der WESTbahn sind aus unserer Sicht nicht nur berechtigt sondern auch notwendig in Hinblick auf einen freien und fairen Markt, der zum einen mehr und bessere Angebote für die Fahrgäste bringt und gleichzeitig die Steuerzahler entlastet. Es ist nicht einzusehen, dass in der Privatwirtschaft auch bei noch so kleinen Beträgen mehrere Angebote eingeholt werden müssen, jeder noch so kleine Handwerksbetrieb sich Ausschreibungen stellen muss und somit bestmöglich kalkulieren muss, aber andererseits Aufträge in Millionenhöhe oder gar Milliardenhöhe im Eisenbahnsektor einfach ohne Ausschreibungen frei an einen Monopolisten vergeben werden dürfen. Auch wenn die direkten Kosten (bspw. Trassenentgelte, Personalkosten) bei allen Anbietern ähnlich gelagert sein mögen, so kommt immer noch ein Posten hinzu, nämlich der Gewinn und den kann ein Monopolist, wenn er von vorhinein weiß, er wird bedient, er bekommt den Auftrag zu 100 Prozent, dann kann dieser Monopolist seinen Preis einfach um eine entsprechende Gewinnmarge (für Boni-Zahlungen von Managern etc.) erhöhen.

 

Bei der Jahrestagung der ÖVG 2017 in Salzburg berichtete der ehem. Verkehrsplanungschef für Bayern, Ministerialdirigent i.R. Dieter Wellner, der federführend bei den Ausschreibungen der Verkehrsdienste in Bayern involviert war, dass sich die Ausschreibungen in Bayern bewährt haben. Bei gleichen Kosten konnten in Bayern die Verkehrsdienste um 50% gesteigert werden. Also 50% mehr Angebot für die Fahrgäste bei gleichen Kosten allein durch Ausschreibungen - und da verweigert man sich auch von staatlicher Seite her in Österreich immer noch den Ausschreibungen??!

 

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Bericht von: Dr. Michael Populorum, Chefredakteur DEEF;  Erstmals Online publiziert: 19. Oktober 2017; Ergänzungen: -

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Last modified  Donnerstag, 19. Oktober 2017 08:35:28 +0200
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